Schwesternschaften
 DRK-Schwesternschaft Lübeck e. V.
 
DRK - Aktiv im Zeichen der Menschlichkeit

DRK-Schwesternschaften

Verband der DRK-Schwesternschaften:   

Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. ist der bundesweite Zusammenschluss von 34 Schwesternschaften mit circa 20.000 Mitgliedern. Der Verbandssitz ist in Bonn. Die Schwesternschaften unterhalten Schulen für Pflegeberufe, Krankenhäuser, Altenheime und ambulante Pflegedienste. Er ist wie die 19 DRK-Landesverbände ein Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes.

Aufgaben des Verbandes der DRK-Schwesternschaften:

  • Beratung seiner Mitglieder in beruflichen, juristischen und wirtschaftlichen Fragen
  • Verantwortung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit, Verbänden und verschiedenen Gremien
  • die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e. V. zu vertreten
  • Zusammenarbeit mit Krankenpflegeverbänden
  • Zusammenarbeit mit Gremien des Deutschen Roten Kreuzes
  • Vorbereitung von DRK-Schwestern für internationale Hilfsaktionen des Roten Kreuzes.

Die DRK-Schwesternschaft:

Eine DRK-Schwesternschaft ist eine Gemeinschaft von Mitgliedern, die sich den Grundsätzen und Zielen des Roten Kreuzes verpflichtet fühlen. Sie sind vorwiegend als Kranken-, Kinderkrankenschwestern, Hebammen, Altenpflegerinnen, Altenpflege- und Krankenpflegehelferinnen tätig.

Die Schwesternschaften haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Aufgaben der DRK-Schwesternschaft:

Zweck der Schwesternschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Hilfeleistung für Menschen in Not. Die Schwesternschaft hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie ist in der Kranken-, Kinderkranken-, Altenpflege und Geburtshilfe tätig und übernimmt auch andere Aufgaben, die der Gesundheit dienen.
  • Sie hilft Menschen in Not, insbesondere durch Mitwirkung bei den Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes.
  • Sie kann eigene Einrichtungen unterhalten wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen und staatlich anerkannte Schulen für Pflegeberufe.
  • Die Schwesternschaft kann darüber hinaus alle Aufgaben übernehmen, die ihr selbst und ihren Mitgliedern eine kontinuierliche und wirkungsvolle Tätigkeit im Interesse der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege ermöglichen.

Der Auftrag, der vor über hundert Jahren zur Gründung der ersten Rotkreuz-Schwesternschaft geführt hat, um "dem Mangel an gut ausgebildeten Krankenpflegerinnen abzuhelfen", ist bis heute geblieben. Derzeit 94 staatlich anerkannte Kranken– und Kinderkrankenpflegeschulen und Schulen für Krankenpflegehilfe stehen zur Ausbildung zur Verfügung.

Tätig im eigenen Verein:

  • Rotkreuzschwestern sind Mitglieder in einer Schwesternschaft, also tätig im eigenen Verein, den sie demokratisch mitgestalten.
  • Sie sind für ihren Verein tätig in Krankenhäusern, Sozialstationen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, mit denen die Schwesternschaft einen Vertrag abschließt.
  • Rotkreuzschwestern können Wohnort und Tätigkeit innerhalb der DRK-Schwesternschaft wechseln, von Bayern bis Nordfriesland. Dabei bleiben sie Mitglied der Schwesternschaften.

Die Schwesternschaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Sie sichert ihnen zu:

  • einen Arbeitsplatz
  • Vergütung gemäß der Mitgliederordnung in Anlehnung an den BAT
  • Sozialversicherung nach den geltenden Bestimmungen
  • zusätzliche Altersversorgung (Schwesternversicherungsverein)
  • berufliche Haftpflichtversicherung einschließlich Rechtsschutz
  • Möglichkeiten einer privaten Haftpflichtversicherung zu günstigen Bedingungen
  • Beratung in beruflichen und persönlichen Fragen
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung der Belange bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und im Alter
  • auf Wunsch befristete Vermittlung in eine andere Schwesternschaft

Was sind Schwesternschaften und Rotkreuzschwestern?

  • DRK-Schwesternschaften sind eingetragene Vereine.
  • Die Mitglieder der DRK-Schwesternschaften, die Rotkreuzschwestern, sind Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Altenpflegerinnen, Hebammen, Krankenpflegehelferinnen, Schülerinnen …
  • Es gibt 34 DRK-Schwesternschaften mit 20.000 Mitgliedern.
  • Die Schwesternschaften betreiben eigene Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen und Schulen. Außerdem schließen sie Verträge (Gestellungsverträge) mit anderen Pflegeeinrichtungen ab, in denen ihre Mitglieder tätig sind.

Rotkreuzschwestern – Die Pflegeprofis vom Deutschen Roten Kreuz

  • Wir sind eine Gemeinschaft von Frauen.
  • Offen für jede Konfession und Hautfarbe.
  • Bei uns treffen sich alt und jung, Frauen mit und ohne Familie.
  • Wir arbeiten professionell in der Pflege.
  • Wir pflegen menschlich nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes.
  • Wir besitzen eigene Krankenhäuser, Pflegeheime und Sozialstationen.
  • Wir bilden kompetent aus und fördern die Karriere von Frauen.

Unser Beruf:

  • Rotkreuzschwestern sind tätig als Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Altenpflegerinnen, Hebammen, Krankenpflegehelferinnen...
  • Rotkreuzschwestern haben einen guten Ruf: Die Schwesternschaften bilden sie kompetent aus und bieten ständige Fort- und Weiterbildung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft.
  • Wir sind offen für neue Ideen in Pflege, Organisation und Service. Dabei profitieren wir von 34 Schwesternschaften mit 20.000 Mitgliedern in ganz Deutschland.
  • Wir entwickeln miteinander Ideen, Probleme lösen wir gemeinsam, unbürokratisch und menschlich. Dabei ist uns Individualität sehr wichtig.
  • Wir legen Wert auf qualifizierte Führungskräfte und fördern die Karriere von Frauen.

DRK-Schwester sein heißt:

  • mitgestalten, mitbestimmen, mitverantworten
  • in der Mitgliederversammlung die Belange der Schwesternschaft zu beraten und zu entscheiden
  • der größten humanitären Organisation der Welt anzugehören
  • in Anwendung der berufsethischen Grundsätze der Schwesternschaften vom DRK die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft auszuüben
  • bei Notständen und Katastrophen im In- und Ausland freiwillig tätig zu werden und den Opfern gemäß den Grundsätzen des Roten Kreuzes zu helfen
  • an Fort- und Weiterbildungsangeboten der Werner-Schule vom Deutschen Roten Kreuz teilnehmen zu können

Die Stellung der DRK-Schwester:

Grundlage der Beziehungen zwischen Schwesternschaft und Schwester sind die Satzung und die Schwesternordnung, in denen die beiderseitigen Rechte und Pflichten festgelegt sind.

In der satzungsgemäßen Mitgliederversammlung kann die DRK-Schwester durch die Ausübung ihres Stimmrechts Einfluss nehmen auf Beschlüsse und Entscheidungen, die die Schwesternschaft betreffen. Die Mitgliederversammlung wählt die Oberin der Schwesternschaft, die Vorstandsmitglieder und die Schwestern des Schwesternbeirats.

DRK-Schwestern im Ausland:

Ca. 270 DRK-Schwestern waren seit 1966 zusammen mit Ärzten, Pflegern und Rotkreuzhelfern in Asien, Afrika und auf dem DRK-Hilfsschiff "Flora" tätig. Voraussetzung für solche Einsätze von unterschiedlicher Dauer sind u. a. Tropentauglichkeit, Berufserfahrung, fachliches Können, Einsatzfreude, Einfühlungs– u. Improvisationsvermögen und entsprechende Sprachkenntnisse.

Als Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes gehören die Rotkreuzschwestern zur weltweiten Rotkreuz– und Rothalbmond-Bewegung (300 Millionen Mitglieder):
Sie sind ihren humanitären und ethischen Grundsätzen verpflichtet. Sie helfen Menschen allein nach dem Maß ihrer Not, unabhängig von Rasse, Religion und politischer Richtung. Sie handeln nach den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes.

 

Unsere Schwester Annette Hartmann nach dem Erdbeben in der Westtürkei vor der neuen Gesundheitsstation im März 2000.Unsere Schwester Annette Hartmann nach dem Erdbeben in der Westtürkei vor der neuen Gesundheitsstation im März 2000.

Unsere Schwester Susanne Raht nach dem Tsunami vom 26.12.2004 in Teunom/ Indonesien bei ihrer Tätigkeit in der Basisgesundheitsstation sowie der Trinkwasseraufbereitungsanlage.


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