DRK-Schwesternschaften
Verband der DRK-Schwesternschaften:
Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten
Kreuz e. V. ist der bundesweite Zusammenschluss von 34
Schwesternschaften mit circa 20.000 Mitgliedern. Der Verbandssitz
ist in Bonn. Die Schwesternschaften unterhalten Schulen für Pflegeberufe,
Krankenhäuser, Altenheime und ambulante Pflegedienste. Er ist wie die
19 DRK-Landesverbände ein Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes.
Aufgaben des Verbandes der DRK-Schwesternschaften:
- Beratung seiner Mitglieder in beruflichen, juristischen
und wirtschaftlichen Fragen
- Verantwortung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit, Verbänden
und verschiedenen Gremien
- die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder in
der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen
e. V. zu vertreten
- Zusammenarbeit mit Krankenpflegeverbänden
- Zusammenarbeit mit Gremien des Deutschen Roten Kreuzes
- Vorbereitung von DRK-Schwestern für internationale Hilfsaktionen
des Roten Kreuzes.
Die DRK-Schwesternschaft:
Eine DRK-Schwesternschaft ist eine Gemeinschaft von Mitgliedern, die
sich den Grundsätzen und Zielen des Roten Kreuzes verpflichtet fühlen.
Sie sind vorwiegend als Kranken-, Kinderkrankenschwestern, Hebammen, Altenpflegerinnen,
Altenpflege- und Krankenpflegehelferinnen tätig.
Die Schwesternschaften haben
die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Aufgaben der DRK-Schwesternschaft:
Zweck der Schwesternschaft ist die Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege und der Hilfeleistung für Menschen in Not. Die Schwesternschaft
hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie ist in der Kranken-, Kinderkranken-, Altenpflege und Geburtshilfe
tätig und übernimmt auch andere Aufgaben, die der Gesundheit dienen.
- Sie hilft Menschen in Not, insbesondere durch Mitwirkung bei den Aufgaben
des Deutschen Roten Kreuzes.
- Sie kann eigene Einrichtungen unterhalten wie Krankenhäuser, Alten-
und Pflegeheime, Sozialstationen und staatlich anerkannte Schulen für
Pflegeberufe.
- Die Schwesternschaft kann darüber hinaus alle Aufgaben übernehmen,
die ihr selbst und ihren Mitgliedern eine kontinuierliche und wirkungsvolle
Tätigkeit im Interesse der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
ermöglichen.
Der Auftrag, der vor über hundert Jahren zur Gründung
der ersten Rotkreuz-Schwesternschaft geführt hat, um "dem Mangel
an gut ausgebildeten Krankenpflegerinnen abzuhelfen", ist bis heute
geblieben. Derzeit 94 staatlich anerkannte Kranken und Kinderkrankenpflegeschulen
und Schulen für Krankenpflegehilfe stehen zur Ausbildung
zur Verfügung.
Tätig im eigenen Verein:
- Rotkreuzschwestern sind Mitglieder in einer Schwesternschaft, also
tätig im eigenen Verein, den sie demokratisch
mitgestalten.
- Sie sind für ihren Verein tätig in Krankenhäusern, Sozialstationen,
Alten- und Pflegeeinrichtungen, mit denen die Schwesternschaft einen
Vertrag abschließt.
- Rotkreuzschwestern können Wohnort und Tätigkeit innerhalb der DRK-Schwesternschaft
wechseln, von Bayern bis Nordfriesland. Dabei bleiben sie Mitglied der
Schwesternschaften.
Die Schwesternschaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder bei der
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Sie sichert ihnen zu:
- einen Arbeitsplatz
- Vergütung gemäß der Mitgliederordnung in Anlehnung an den BAT
- Sozialversicherung nach den geltenden Bestimmungen
- zusätzliche Altersversorgung (Schwesternversicherungsverein)
- berufliche Haftpflichtversicherung einschließlich Rechtsschutz
- Möglichkeiten einer privaten Haftpflichtversicherung zu günstigen
Bedingungen
- Beratung in beruflichen und persönlichen Fragen
- Unterstützung bei der Wahrnehmung der Belange bei Krankheit, Berufsunfähigkeit
und im Alter
- auf Wunsch befristete Vermittlung in eine andere Schwesternschaft
Was sind Schwesternschaften und Rotkreuzschwestern?
- DRK-Schwesternschaften sind eingetragene Vereine.
- Die Mitglieder der DRK-Schwesternschaften, die Rotkreuzschwestern,
sind Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Altenpflegerinnen,
Hebammen, Krankenpflegehelferinnen, Schülerinnen …
- Es gibt 34 DRK-Schwesternschaften
mit 20.000 Mitgliedern.
- Die Schwesternschaften betreiben eigene Krankenhäuser, Alten- und
Pflegeheime, Sozialstationen und Schulen. Außerdem schließen sie Verträge
(Gestellungsverträge) mit anderen Pflegeeinrichtungen ab, in denen ihre
Mitglieder tätig sind.
Rotkreuzschwestern – Die Pflegeprofis vom Deutschen Roten Kreuz
- Wir sind eine Gemeinschaft von Frauen.
- Offen für jede Konfession und Hautfarbe.
- Bei uns treffen sich alt und jung, Frauen mit und ohne Familie.
- Wir arbeiten professionell in der Pflege.
- Wir pflegen menschlich nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes.
- Wir besitzen eigene Krankenhäuser, Pflegeheime und Sozialstationen.
- Wir bilden kompetent
aus und fördern die Karriere von Frauen.
Unser Beruf:
- Rotkreuzschwestern sind tätig als Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern,
Altenpflegerinnen, Hebammen, Krankenpflegehelferinnen...
- Rotkreuzschwestern haben einen guten Ruf: Die Schwesternschaften bilden
sie kompetent aus und bieten ständige Fort- und Weiterbildung nach dem
neuesten Stand der Wissenschaft.
- Wir sind offen für neue Ideen in Pflege, Organisation und Service.
Dabei profitieren wir von 34 Schwesternschaften mit 20.000 Mitgliedern
in ganz Deutschland.
- Wir entwickeln miteinander Ideen, Probleme lösen wir gemeinsam, unbürokratisch
und menschlich. Dabei ist uns Individualität sehr wichtig.
- Wir legen Wert auf qualifizierte Führungskräfte und fördern die Karriere
von Frauen.
DRK-Schwester sein heißt:
- mitgestalten, mitbestimmen, mitverantworten
- in der Mitgliederversammlung die Belange der Schwesternschaft zu beraten
und zu entscheiden
- der größten humanitären Organisation der Welt anzugehören
- in Anwendung der berufsethischen Grundsätze der Schwesternschaften
vom DRK die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege als Mitglied einer
DRK-Schwesternschaft auszuüben
- bei Notständen und Katastrophen im In- und Ausland freiwillig tätig
zu werden und den Opfern gemäß den Grundsätzen
des Roten Kreuzes zu helfen
- an Fort- und Weiterbildungsangeboten der Werner-Schule
vom Deutschen Roten Kreuz teilnehmen zu können
Die Stellung der DRK-Schwester:
Grundlage der Beziehungen zwischen Schwesternschaft und
Schwester sind die Satzung und die Schwesternordnung, in denen die beiderseitigen
Rechte und Pflichten festgelegt sind.
In der satzungsgemäßen Mitgliederversammlung
kann die DRK-Schwester durch die Ausübung ihres Stimmrechts Einfluss
nehmen auf Beschlüsse und Entscheidungen, die die Schwesternschaft
betreffen. Die Mitgliederversammlung
wählt die Oberin der Schwesternschaft, die Vorstandsmitglieder und
die Schwestern des Schwesternbeirats.
DRK-Schwestern im Ausland:
Ca. 270 DRK-Schwestern waren seit 1966 zusammen mit Ärzten,
Pflegern und Rotkreuzhelfern in Asien, Afrika und auf dem DRK-Hilfsschiff
"Flora" tätig. Voraussetzung für solche Einsätze
von unterschiedlicher Dauer sind u. a. Tropentauglichkeit, Berufserfahrung,
fachliches Können, Einsatzfreude, Einfühlungs u. Improvisationsvermögen
und entsprechende Sprachkenntnisse.
Als Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes gehören
die Rotkreuzschwestern zur weltweiten Rotkreuz und Rothalbmond-Bewegung
(300 Millionen Mitglieder):
Sie sind ihren humanitären
und ethischen Grundsätzen verpflichtet. Sie helfen Menschen allein
nach dem Maß ihrer Not, unabhängig von Rasse, Religion und
politischer Richtung. Sie handeln nach den sieben
Grundsätzen des Roten Kreuzes.
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